24. März 2016
Rekurs verzögert Realisierung Bettenprovisorium
Das Spital plant ein Bettenprovisorium, das im Herbst 2016 eröffnet werden sollte. Die zusätzlichen Betten sollen garantieren, dass in der nachfragestarken Winterzeit alle Patientinnen und Patienten aufgenommen und Engpässe vermieden werden können. Gegen den einstimmig gefällten Beschluss der Delegiertenversammlung haben sich fünf Bewohnende einer Liegenschaft an der Wagerenstrasse beim Bezirksrat beschwert. Das Spital hat beantragt, den Rekurs abzuweisen. Zudem sollte ihm die aufschiebende Wirkung entzogen werden, damit das Provisorium rechtzeitig für die Aufnahme der stationären Patientinnen und Patienten bereit stehen könnte. Am 21. März 2016 hat der Bezirksrat den Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Die Spitalleitung bedauert diesen Entscheid sehr. «Umso wichtiger ist nun, dass der Bezirksrat den Rekurs möglichst ohne zeitlichen Verzug erledigt», sagt Andreas Mühlemann, Direktor Spital Uster.
Aufnahmebereitschaft beeinträchtigt
Die aufschiebende Wirkung zwingt die Spitalleitung, die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung des Bettenprovisoriums mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Können die Arbeiten nicht in den nächsten Wochen wieder aufgenommen werden, ist die rechtzeitige Inbetriebnahme des Bettenprovisoriums ernsthaft infrage gestellt. Das beeinträchtigt die Aufnahmebereitschaft des Spitals während der Winterspitze. Eine hohe Aufnahmebereitschaft ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für ein Akutspital. Etwa zwei Drittel aller Eintritte in das Spital Uster sind notfallbedingt! Wenn keine freien Betten zur Verfügung stehen, müssen nach der Erstversorgung umständliche und Kosten verursachende Weiterverlegungen organisiert werden. Bei planbaren Eingriffen verlängert sich die Wartezeit. Ein länger andauernder Engpass wäre für die Bevölkerung der Region Uster äusserst unangenehm. Darüber hinaus werden dadurch der gute Ruf und die Position des Spitals Uster in der Zürcher Spitallandschaft gefährdet.